Die Landmarken der Loge

– gegeben im Jahr der Gründung 1987 –
– redaktionell überarbeitet im März 2004 –

  1. Wir arbeiten nach dem Schröderschen Ritual auf der Basis eines Vorspanns von Bruder Vox Vogeler.

  2. Arbeitstafel anstatt Teppich
    Zu den Besonderheiten unserer Loge gehört es, den Teppich durch Auflegen der Werkzeuge, in einem Wechselgespräch zwischen MvSt und Redner in eine Arbeitstafel zu verwandeln.

  3. Der Flammende Stern
    Dieses Symbol gehört zum rituellen Inhalt des zweiten Grades und ist international gebräuchlich.

  4. Die Drei Großen Lichter
    Die Drei Großen Lichter werden auf dem Logenaltar aufgelegt. Die Bibel als Symbol für das „Buch des Heiligen Gesetzes“ bleibt während der Arbeit geschlossen. Nur zum Johannisfest wird sie beim Johannis-Evangelium, Kap. I, aufgeschlagen.

  5. Die Zeichen der Beamten
    Nur die drei Hammer führenden Meister tragen die rituell vorgegebenen Zeichen ihres Amtes. Weitere Amtszeichen werden weder verliehen noch getragen.

  6. Die Landesfahne
    Nach alter freimaurerischer Tradition wird die Verbundenheit der Brüder mit dem Vaterland, wie sie im Aufnahmeritual betont wird, durch die Landesfahne in der Südostecke des Tempels zum Ausdruck gebracht.

  7. Keine Zeichnungen in den Arbeitslogen
    Zeichnungen im Tempel werden nur zu den beiden hohen Festen – Stiftungs- und Johannisfest – und zur Trauerloge aufgelegt.

    In den Arbeitslogen – Aufnahme, Beförderung und Erhebung – sind die Erläuterungen für den Redner rituell vorgegeben. Eigeninterpretationen sind nicht erwünscht.

  8. Der Osten der Loge
    Im Osten steht der Altar der Loge und dahinter der Arbeitstisch des Meisters. Sonst sitzt niemand im Osten, mit Ausnahme des Großmeisters oder eines ihn offiziell vertretenden Bruders. Alle übrigen Winkel tragenden Brüder sitzen im Süden.

  9. Keine Ehrenzeichen in der Loge
    Die Mitglieder tragen zu den rituellen Arbeiten der Loge keine Ehrenzeichen. Diese Regelung gilt nicht für Gäste.

    Ehrungen durch die Großloge oder andere anerkannte Logen können angenommen werden. Das Tragen dieser Ehrenzeichen außerhalb unserer Loge soll den Gepflogenheiten der zu besuchenden Loge entsprechen.

  10. Sammlungen im Tempel
    Sammlungen im Tempel finden nicht statt.

  11. Tafelloge / Brudermahl
    Die Tafelloge wird rituell nur zu den großen Festen durchgeführt. Auch hier gilt wie im Tempel, dass nur die rituell vorgegebenen Texte erlaubt sind; dies gilt auch für die Toast’s.

    An alle übrigen Arbeiten schließt sich ein Brudermahl an. Dieses wird formlos vom MvSt. geleitet.

  12. Bekleidung
    Zu den Arbeitslogen wird gedeckte Kleidung getragen (Blazer oder dunkler Anzug).

    Zu den hohen Festtagen Smoking oder Frack, bzw. schwarzer Anzug. - zur Trauerloge schwarzer Anzug.

  13. Das Gespräch im Bruderkreis
    Die Vorstufe unserer Loge war der „Georgskreis“, der ein Jahr lang mit großem Zuspruch „das Gespräch im Bruderkreis“ praktiziert hat. So war es erklärtes Ziel, diese gute Erfahrung in die neue Loge einzubringen.

    Im Anschluss an das Brudermahl wird deshalb dieser gute Brauch gepflegt. Nach einem Kurzreferat wird das betreffende Thema „aus freimaurerischer Geisteshaltung“ reihum diskutiert.

  14. Die Arbeiten der Loge
    Die Loge arbeitet durchgehend 12 Monate im Jahr, ohne die in Deutschland sonst üblichen Logenferien. Aus der Erfahrung, dass der überwiegende Teil der Bruderschaft berufstätig ist, findet nur eine Logenarbeit im Monat statt. Diese beginnt um 18.00 Uhr, damit die Brüder nach der beruflichen Tätigkeit direkt zur Loge gehen können.

    Die hohen Feste werden jeweils an einem Sonnabend um 17.00 Uhr angesetzt.

    Außerhalb der Loge können sich die Brüder zu weiteren Treffen verabreden.

  15. Präsenzpflicht
    Die Brüder haben sich bei ihrer Aufnahme verpflichtet, ihrer Loge einen Teil ihrer Zeit und Arbeitskraft zu widmen. Hierzu gehört, den Arbeiten der Loge nicht ohne triftigen Grund fernzubleiben. Bei begründeter Abwesenheit ist dies dem MvSt./dem Sekretär rechtzeitig anzuzeigen.

  16. Die Amtszeit der Hammerführung
    Gemäß Logensatzung beträgt die Amtszeit der Hammer führenden Beamten ein Jahr. Einmalige Wiederwahl im gleichen Amt ist möglich. Danach treten die Brüder in die Kolonne zurück. Eine besondere Ehrung für diese Tätigkeit ist ausgeschlossen, d.h. die Loge kennt keine Ehrenmeister.

  17. Anrede der Frauen unserer Brüder
    Die sonst in Deutschland übliche Anrede mit „Schwester“ entfällt. Wir schließen nur mit den Brüdern einen Bund für das Leben.

    Der Umgang mit den Frauen oder Partnerinnen unserer Brüder regelt sich nach den gesellschaftlichen Normen. Dementsprechend werden dem Bruder bei seiner Aufnahme keine „weißen Handschuhe“ für seine Frau/Partnerin übergeben.

  18. Das brüderliche „Du“
    Durch das Aufnahmeritual ist die Bruderschaft mit dem neu aufgenommenen Bruder eine „Seelenverwandtschaft“ eingegangen. Deshalb ist in unserer Bruderschaft das brüderliche „Du“ gebräuchlich.

  19. Mitgliederzahl
    Die Mitgliederzahl ist auf die Übersichtlichkeit der Loge begrenzt.

    Sofern wenigstens neun Brüder Freimaurer (davon sieben Br. Meister) die Übersichtlichkeit der Loge nicht mehr als gegeben ansehen, ist der amtierende Beamtenrat der Loge verpflichtet, diesen Brüdern bei der Gründung einer neuen Loge behilflich zu sein.

    Voraussetzung ist, dass der Bestand der Mutterloge nicht gefährdet wird. Das bedeutet, dass eine Mitgliederzahl von wenigstens 25 aktiven Brüdern, die kontinuierlich an den Arbeiten teilnehmen, nach Abzug der ausscheidenden Brüder verbleiben muss.

  20. multum non multa
    Mit diesem Leitwort ist die geistige Ordnung beschrieben, das Streben nach Wahrhaftigkeit im Bewusstsein menschlicher Unzulänglichkeit und Abhängigkeit.


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